Beitragsordnung


VEREIN FÜR ALKOHOLFREIES LEBEN E.V. (VAL) Stand 20.02.2009

1. Rechte und Pflichten der Mitglieder sind von der Beitragshöhe und von Spenden unabhängig und unbeeinflussbar.VEREIN FÜR ALKOHOLFREIES LEBEN E.V. (VAL) Stand 20.02.2009

2. Der regelmäßige Mitgliedsbeitrag gem. § 4 Abs. 4 der Satzung beträgt für ein ordentliches Mitglied 13 € / Monat. Der Beitrag ist zu Beginn eines Monats zu entrichten. In Einzelfällen kann der Gruppenleiter eine  Beitragsminderung bei dem Vorstand beantragen, der dann über diesen Antrag jeweils für ein Jahr zu entscheiden hat.

3. Mitgliedsbeiträge sind bis zur Beendigung der Mitgliedschaft zu entrichten. Mitglieder, die mit ihrer Beitragszahlung drei Monate im Rückstand sind, können gem. § 5 Abs. 2 und 3 der Satzung aus dem VAL ausgeschlossen werden.

4. Aufwandsentschädigungen werden nur im Rahmen der steuerlich zulässigen Höchstgrenze gewährt. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
5. Sofern gem. § 3 Abs. 4 der Satzung professionelle Helfer angestellt werden, erhalten diese das durchschnittliche branchenortsübliche Entgelt.